Was bisher geschah
Posted Januar 14th, 201007.01.2010
Beschlussvorlage für die Bezirksversammlung am 07.01.2010
Nach Verhandlungen zwischen den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens „Rettet die Elfenwiese!“ und weiteren Vertretern der Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese!“ sowie den Fraktionen der CDU und der GAL der Bezirksversammlung Harburg ist festzuhalten, dass der Bebauungsplanentwurf „Marmstorf 29“ auf hohes Interesse der Bevölkerung stößt und kontrovers diskutiert wird. Mehr als 6000 Unterschriften haben zu einem erfolgreichen Bürgerbegehren gegen die geplante Bebauung geführt. In den Gesprächen sind die wesentlichen rechtlichen Aspekte angesprochen worden. Die Vertrauensleute des Bürgerbehrens haben insbesondere die sensiblen Themen von Naherholung, Ökologie, Stadtplanung, Verdichtung, Gemeinbedarfseinrichtungen und Erschließungsaufwand angesprochen. Die konstruktiven Gespräche führten zu der gemeinsamen Position eines Moratoriums.
Unter diesen Vorzeichen beschließt die Bezirksversammlung:
1. Das Planaufstellungsverfahren Marmstorf 29 (Elfenwiese) wird bis zum Ablauf der 18. Legislaturperiode der Bezirksversammlung Harburg weder auf der Ebene der Bezirksversammlung (einschließlich formeller Schritte im Stadtplanungsausschuss) noch auf der Ebene der Bezirksverwaltung weiter betrieben und bearbeitet. Davon ausgenommen ist der nachfolgend in den Ziffern 2 und 3 formulierte Prüfauftrag zu eingriffsmindernden Planungsvarianten.
2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Veränderungen des Planentwurfs im Hinblick auf
- eine Verringerung der bebaubaren Fläche und des Umfangs der Bebauung,
- die Lage und den Umfang von Erschließungsanlagen,
- den Erhalt von Sichtachsen und Landschaftsräumen,
- die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft
unter Wahrung der Eigentumsrechte betroffener Grundstückseigentümer und der Wirtschaftlichkeit einer Bebauung und unabhängig von einer derzeit bestehenden einschränkenden Senatsweisung bauleitplanerisch möglich sind.
Dabei ist das von den Vertrauensleuten vorgelegte und als Anlage beigefügte Eckpunktepapier vom 04.01.2010 zu berücksichtigen. In diese Prüfung sollen die zuständigen Fachbehörden einbezogen werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens das Ergebnis dieser Überprüfung möglichst binnen eines Jahres, spätestens jedoch 18 Monate nach dieser Beschlussfassung der Bezirksversammlung zu übermitteln. Das Ergebnis wird auf Wunsch der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens mit allen Fraktionen erörtert.
4. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Vertrauensleute des Bürgerbehrens ihn unverzüglich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bezirksabstimmungsleiter billigen (§32, Abs. 7 Bezirksverwaltungsgesetz).
04.01.2010
Eckpunktevorlage der Initiative
„Rettet die Elfenwiese!“ für eine mögliche Einigung mit
der Bezirksversammlung Harburg
1. Der Bebauungsplan Marmstorf 29 wird nicht umgesetzt. Ein neuer Bebauungsplan wird auf Basis der hier vereinbarten Eckpunkte erstellt.
2. Der jetzige Sportplatz wird unter Beibehaltung der Größe so nach Osten verschoben, dass dieses Areal für eine Bebauung zur Verfügung steht.
3. Für eine Bebauung wird die Fläche des jetzigen Sportplatze, die Fläche dahinter und die Fläche hinter der Feuerwehr vorgesehen (Flurstück 3620, 3621). Hier kann in maximal zweigeschossiger offener Bauweise gebaut werden.
4. Der östlich des jetzigen Sportplatzes am Feldrand entlang geführte Trampelpfad bildet die östliche Grenze des Bebauungsgebietes und den westlichen Rand des neuen Sportplatzes.
5. Bei Bedarf steht die Fläche östlich des Spielplatzes der Kita Elfenwiese (nördlich der Verlängerung der Straße Elfenwiese) für eine Ein- oder maximal Zweifeldhalle und für nach schulischer Einschätzung sinnvolle Außensportflächen der Schulen Elfenwiese und Nymphenweg zur Verfügung. Da die Halle seitlich in den Hang zu integrieren wäre, bliebe die freie Sicht und damit die zu schützende Landschaft weitgehend erhalten.
6. Die verbleibenden Grünflächen nördlich und südlich der „Elfenwiese“ bleiben unter Landschaftsschutz und werden dauerhaft und rechtsverbindlich vor einer zukünftigen Bebauung geschützt.
7. Behindertengerechtes Bauen wird vorgesehen.
Zur Begründung:
Die Initiative hat für den Schutz der Elfenwiese geworben und dafür 5300 Marmstorfer und Harburger Unterstützer gefunden.
Gleichzeitig verlangt aber die juristisch verfahrene Situation nach einer politischen Lösung.
Zwei Hauptanliegen der Bürger führten in langen Gesprächen zum jetzigen Vorschlag
• Der ökologische Wert der Elfenwiese und die Bedeutung als Naherholungsgebiet sollen erhalten bleiben.
• Es darf keine vielbefahrene Straße zwischen einer Kinder- und Behinderteneinrichtung und deren Sportplatz geben, die Unfälle herausfordert.
Beide Ziele werden durch den obigen Vorschlag erreicht.
Unser Vorschlag erfordert sicherlich einiges an Anstrengung auf Seiten des Bezirks, weil sich auf der grünen Wiese leichter planen lässt als auf den von uns vorgeschlagenen Flächen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass wesentlich geringe Kosten entstehen für Straßen, für Versorgungserschließung und für bauliche Probleme, die sich aus dem Gefälle des Mühlenbergs ergeben.
Für behindertengerechtes Bauen sollte zum Beispiel besonders in einer ersten Reihenhauszeile entlang der Straße Elfenwiese gesorgt werden. Dafür suchen wir das Gespräch mit der Initiative Elfenland.
Dezember 2009
Kommt es zum Bürgerentscheid?
Im nächsten Schritt kann sich die Bezirksversammlung in Harburg dem Wunsch der Unterzeichner anschließen und die Bebauungspläne für die Elfenwiese einstellen. Sollte es in den nächsten zwei Monaten zu keiner Einigung zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Bezirksversammlung kommen, so wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, bei dem alle Harburger Bürger über die Bebauungspläne abstimmen können.
09.Oktober 2009
Es bleibt dabei:Das Bürgerbegehren ist zulässig
Der Berufungsantrag des Bezirksamtes Harburg wird abgelehnt.Das Bürgerbegehren ist zulässig.
06. März 2008
Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Hamburg
20.Dezember 2007
Presseerklärung
Große Freude bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative “Rettet die Elfenwiese!” und vielen Marmstorfern, die das beliebte Naherholungsgebiet “Elfenwiese” erhalten wollen:Das Bürgerbegehren für den Erhalt der “Elfenwiese” ist zulässig!
Nachdem das Bezirksamt Harburg im Herbst 2006 das Bürgerbegehren “Rettet die Elfenwiese!” nicht anerkannt hatte, reichte die Bürgerinitiative beim Hamburger Verwaltungsgericht Klage ein. Über ein Jahr lang hat es gedauert, bis jetzt entschieden wurde, dass das Bürgerbegehren mit über 5.000 abgegebenen Unterschriften doch zulässig ist.
Nach Ansicht des Gerichtes liegt zwar einerseits eine bindende Anweisung des Senats vor, die Bebauung des Landschaftsschutzgebietes “Elfenwiese” zu planen, andererseits habedie Bezirksversammlung immer noch die Aufgabe, einem Bebauungsplan zuzustimmen oder ihn abzulehnen.Also könne auch ein Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid durchgeführt werden. Ein Bürgerentscheid würde eine Entscheidung der Bezirksversammlung ersetzen.
Wie geht es jetzt weiter? Eigentlich wäre der Weg frei, den von der Initiative angestrebten Bürgerentscheid stattfinden zu lassen, bei dem alle Wahlberechtigten Harburgerinnen und Harburger darüber abstimmen, was mit der “Elfenwiese” geschehen soll. “Wir müssen abwarten, ob sich die Bezirksversammlung unserem Bürgerbegehren vielleicht doch anschließt”, sagt Klaus Ellerbrock, einer der Initiatoren.
Das der Senat das gesate Vorhaben an sich zieht, also evoziert, glauben ndie Initiatoren nicht. Ellerbrock:”Immerhin gibt es eine Selbstverpflichtung des Senats aus dem Jahre 2003, spätestens vier Wochen nach Eingang eines Drittels der erforderlichen Unterschriften die Evokation anzükündigen, Das ist hier nicht geschehen.”
Matthieas Meinberg, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, ergänzt: “Sollte es zu einem Bürgerentscheid kommen, könnte dieser nätürlich kostengünstig zusammen mit der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 stattfinden.”dann würden die Harburger Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob auf der “Elfenwiese” gebaut wird oder nicht.
20. November 2007
Das Bürgerbegehren ist zulässig
Der Klage wird stattgegeben durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg.Das Bezirksamt will einen Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht.
September 2007
Einwendungen gegen den Bebauungsplan Marmstorf 29
Nach Auslegung des aktualisierten Bebauungsplanentwurfs werden beim Bezirksamt Harburg über 100 Einwendungen von Harburger Bürgern eingereicht.
13. Oktober 2006
Wir machen weiter
Die Bürgerinitiative ‚Rettet die Elfenwiese’ klagtklagt beim Hamburger Verwaltungsgericht auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
29. September 2006
Bürgerbegehren unzulässig ???
Das Bürgerbegehren wird nach erfolgreicher Unterschriftensammlung als unzulässig eingestuft.
Eine Senatsdrucksache vom August 2005 zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Elfenwiese wird von der Rechtsabteilung des Bezirksamtes Harburg so ausgelegt, dass das Anliegen der Bürgerinitiative – die Flächen im derzeitigen Zustand zu erhalten – dem Senatsbeschluss zur beschleunigten Bebauung vollständig widerspricht. Die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens gibt es nur auf Bezirksebene. Würde es sich bei dem Bauleitverfahren Elfenwiese um eine Senatsentscheidung und nicht eine Entscheidung der Harburger Bürgerschaft handeln, dann wäre unser Bürgerbegehren von vornherein nicht zulässig gewesen.
Der Bürgerwillen der in der Unterschriftenaktion zum Ausdruck kommt wird ignoriert.
23. August 2006
Das Bürgerbegehren war erfolgreich
Das Bezirksamt hört bei den erforderlichen 4108 Stimmen (3% der Wählerstimmen) auf zu zählen und bestätigt das erfolgreiche Zustandekommen des Bürgerbegehrens. Sollte es zu keiner Einigung mit der Harburger Bürgerschaft kommen, können die Harburger in einem Bürgerentscheid über die Zukunft der Elfenwiese abstimmen.
11. Mai 2006
Erreichen des Drittelquorums
Ein Drittel der notwendigen Unterschriften liegt vor. Bis zum Abschluss des Bürgerbegehrens darf die Bürgerschaft keine Entscheidung fällen.
12. April 2006
Beginn der Unterschriftenaktion
